Familien erfüllen vielfältige Aufgaben für ihre Mitarbeiter unter denen die zentrale die Erziehungsfunktion von Kindern ist. Sind Kinder dabei Situationen ausgesetzt, die ihr Wohl gefährden, so besteht der Anspruch auf eine Hilfe zur Erziehung. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine der unterschiedlichen Hilfeformen nach den Kinder- und Jugendhilfegesetz. Hilfeberechtigt sind einzelne Kinder und Jugendliche sowie Personensorgeberechtigte. Den Antrag auf Hilfe können Hilfeberechtigte an das örtlich zuständige Jugendamt stellen.
Die SPFH ist darauf ausgerichtet, Familien in vielfältig belastenden Situationen zu unterstützen. Unsere Fachkräfte bauen zunächst ein wechselseitiges Vertrauen auf und suchen Familien in ihrem unmittelbaren Lebenskontext auf. Gemeinsam mit ihnen erarbeiten wir Ziele und Wege aus vielfältigen belastenden Situationen. Der Erfolg der Arbeit setzt die Mitwirkung der Familien voraus. Kontakte zu anderen sozialen Diensten und Angeboten im Umfeld steigern die Effektivität der Hilfe.
Situationen, in denen Familien Sozialpädagogische Familienhilfe anfordern:
- Konflikte in familiären Beziehungen
- Kontakt- und Kommunikationsstörungen zwischen Familienmitgliedern
- Überschuldung
- Scheidung oder Trennung
- Erkrankung oder Verlust von Angehörigen
- Psychische Erkrankung
- Gewalt
- Überforderung in der Alltagsorganisation und behördlicher Angelegenheiten